Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen aber auch Unternehmen. Das Zivilrecht ist ein breites Feld von unterschiedlichen Rechtsgebieten und findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir beraten und vertreten Sie vertrauensvoll zu allen Themen und Bereichen des Zivilrechtes

Dies beinhaltet insbesondere folgende Gebiete:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht
  • Unternehmensrecht
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Ungerechtfertigte Bereicherungen
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
  • Unterlassung von Besitzstörungen
  • Prüfung von Verträgen
  • Entwurf von Vereinbarungen
  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Vermittlung bei Streitigkeiten mit anderen